Tarifwechsel in der PKV: Möglichkeiten im bestehenden Vertrag

Fachlich geprüft von Andreas Tonn · Oktober 2026

Kurz beantwortet

Privat Krankenversicherte können vom Versicherer verlangen, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln (§ 204 VVG). Erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung werden dabei angerechnet. Bei höheren oder umfassenderen Leistungen darf der Versicherer allerdings Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Wartezeit verlangen.

Was das Gesetz regelt

Nach § 204 Abs. 1 VVG können Sie vom Versicherer verlangen, dass er Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz annimmt. Dabei sind die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung anzurechnen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie den Beitrag senken oder besseren Schutz erhalten möchten.

Wechsel mit Mehrleistungen

Sind die Leistungen im neuen Tarif höher oder umfassender, darf der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Die BaFin weist darauf hin, dass dafür auch eine Gesundheitsprüfung möglich ist. Sie können das vermeiden, indem Sie auf die Mehrleistung verzichten.

Beratung und Hinweise des Versicherers

Nach den Hinweisen der BaFin muss der Versicherer die bisher erworbenen Rechte berücksichtigen und bei einem Tarifwechsel beraten. Bei Beitragsanpassungen muss er außerdem auf das Wechselrecht hinweisen. Fordern Sie Zieltarife und deren Bedingungen am besten schriftlich an, bevor Sie entscheiden.

Wechsel zu einem anderen Versicherer

Der Wechsel zu einem anderen Versicherer ist etwas anderes als ein Tarifwechsel im bestehenden Vertrag. Nach den Angaben der BaFin ist bei Verträgen, die nach 2009 abgeschlossen wurden, ein Teil der Alterungsrückstellung übertragbar, bei älteren Verträgen nicht. Außerdem stellt der neue Versicherer Gesundheitsfragen und ist, außer im Basistarif, nicht zur Annahme verpflichtet.

Basistarif

Der Wechsel in den Basistarif ist nach § 204 VVG nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, unter anderem bei Vertragsabschluss nach 2009 und Alter über 55 Jahren oder bei Rentenbezug beziehungsweise Hilfebedürftigkeit. Im Basistarif sind Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nicht erlaubt. Er ist als Möglichkeit zu verstehen, nicht als Standardlösung.

Checkliste vor einem Wechsel

  • Welche Leistungen entfallen oder kommen hinzu? Vergleichen Sie Leistungsbeschreibungen, nicht nur den Beitrag.
  • Wie wirken sich Selbstbehalt und Beitragsentwicklung langfristig aus?
  • Verlangt der Versicherer für Mehrleistungen Zuschlag, Ausschluss, Wartezeit oder Gesundheitsprüfung?
  • Sind Alterungsrückstellung und erworbene Rechte nachvollziehbar angerechnet?
  • Haben Sie alle Zusagen und Bedingungen schriftlich?

Welche Möglichkeiten in Ihrem Vertrag bestehen, lässt sich nur anhand Ihrer Bedingungen und Tarife beurteilen. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung.

Quellen

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