BU-Vertragsbedingungen: wichtige Begriffe verständlich erklärt

Fachlich geprüft von Andreas Tonn · Oktober 2026

Kurz beantwortet

Entscheidend ist, wann der Versicherer leistet und worauf er Sie verweisen darf. Nach § 172 VVG ist berufsunfähig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Ob der Versicherer Sie auf andere Tätigkeiten verweisen darf, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer.

Berufsunfähigkeit

Das Gesetz definiert Berufsunfähigkeit in § 172 Abs. 2 VVG: Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Was Ihr Vertrag im Einzelnen vorsieht, steht in den Bedingungen.

Abstrakte Verweisung

Nach § 172 Abs. 3 VVG können Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbaren, dass nur geleistet wird, wenn die versicherte Person auch keine andere angemessene Tätigkeit ausüben kann, die ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Das nennt man abstrakte Verweisung. Die Verbraucherzentrale bezeichnet den Verzicht darauf als wesentliche Bedingung: Der Versicherer prüft dann nicht, ob Sie mit Ihren Kenntnissen noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten.

Rentenhöhe und Laufzeit

Die versicherte Rente und die Vertragsdauer bestimmen, wie weit Sie im Ernstfall abgesichert sind. Als Richtwert gelten rund 80 Prozent des Nettoeinkommens, die Laufzeit sollte idealerweise bis zum Eintritt in den Altersruhestand reichen. Mehr dazu im Beitrag zur Planung der BU-Rente.

Nachversicherungsgarantie

Sie ermöglicht es, die Rente bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder beruflichem Aufstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Achten Sie darauf, welche Ereignisse zählen, bis zu welchem Alter und in welchem Umfang die Erhöhung möglich ist.

Dynamik

Eine Dynamik erhöht Beitrag und Rente regelmäßig. Sie soll Einkommenssteigerungen und Inflation auffangen, damit die Kaufkraft der Rente erhalten bleibt. Prüfen Sie, ob die Erhöhung auch im Leistungsfall weiterläuft.

Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht

Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung ermöglichen (§ 19 VVG). Mehr dazu im Beitrag zu den Gesundheitsfragen.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

  • Gilt die abstrakte Verweisung oder ist darauf verzichtet worden?
  • Reicht die Laufzeit bis zum Renteneintritt?
  • Gibt es Dynamik und Nachversicherungsgarantie und zu welchen Bedingungen?
  • Sind die Bedingungen für den Leistungsfall verständlich beschrieben?

Bedingungen einzelner Versicherer sind nicht auf den gesamten Markt übertragbar. Lassen Sie die konkreten Bedingungen vor Abschluss prüfen.

Quellen

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