PKV für Beamte: Beihilfe, Restkostenversicherung und Familie

Kurz beantwortet

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie Anspruch auf Beihilfe haben. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Den Rest sichern die meisten Beamten mit einer privaten Krankenversicherung ab, die zum Beihilfesatz passt. Die Höhe der Beihilfe hängt von Dienstherr, Familienstand und Lebenssituation ab und kann sich im Laufe des Lebens ändern.

PKV und Beihilfe: Wie beides zusammenspielt

Beamte, Richter und Soldaten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Beihilfe des Dienstherrn trägt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten.

Den übrigen Anteil müssen Beamte selbst absichern. Dafür bieten private Krankenversicherer Tarife an, die auf den jeweiligen Beihilfesatz zugeschnitten sind. Diese Kombination wird oft Restkostenversicherung genannt. Beihilfe und PKV zusammen sollen die Kosten abdecken. Passende Tarife schließen die Lücke zum Beihilfesatz.

Beihilfesätze: Beispiel Bundesbeamte

Für Bundesbeamte regelt die Bundesbeihilfeverordnung die Bemessungssätze (§ 46 BBhV). Sie betragen grundsätzlich 50 Prozent für Beihilfeberechtigte, 70 Prozent für Versorgungsempfänger sowie für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner und 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern erhöht sich der Satz auf 70 Prozent.

Für Landesbeamte gelten die Beihilfevorschriften des jeweiligen Landes. Sätze und Voraussetzungen können sich unterscheiden. Klären Sie deshalb immer, nach welchen Regeln Ihr Dienstherr Beihilfe gewährt.

Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf

Auch Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe und sollten ihren Krankenversicherungsschutz früh klären. Nach Angaben des PKV-Verbands gibt es für den ersten Zugang zur PKV eine Öffnungsaktion der Versicherer, die Beamten und Beamtenanfängern den Einstieg erleichtert, auch wenn Vorerkrankungen bestehen.

  • Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden. Maßgeblich ist die Antragstellung, nicht der Versicherungsbeginn.
  • Leistungsausschlüsse sind in der Öffnungsaktion nicht vorgesehen, Risikozuschläge sind auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
  • Voraussetzung ist, dass noch keine private Krankheitskostenvollversicherung besteht.
  • Die Aktion gilt nach Angaben des PKV-Verbands auch für nahe Angehörige.

Das ist eine Regelung der Versicherungsbranche, kein gesetzlicher Anspruch. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen und die Frist, bevor Sie sich darauf verlassen.

Besonderheiten für Referendare

Ob ein Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf stattfindet, hängt vom Bundesland und von der Laufbahn ab. Nur wenn Sie Beamtenstatus mit Beihilfeanspruch haben, gelten die hier beschriebenen Regeln. Wird das Referendariat dagegen im Angestelltenverhältnis geleistet, gelten andere Regeln der Sozialversicherung. Klären Sie Ihren Status deshalb vor dem Abschluss mit Ihrem Dienstherrn.

Nach Angaben des PKV-Verbands werden Beamte auf Widerruf zunächst in Tarife aufgenommen, die für sie geöffnet sind. Fragen Sie nach, wie sich der Beitrag nach der Ausbildung entwickelt und ob der Tarif zu Ihrem künftigen Beihilfesatz passt.

Familie und Kinder

Beihilfe und PKV richten sich nach Ihrer familiären Situation. Kinder erhalten in der Regel einen höheren Beihilfesatz und brauchen einen eigenen, auf den Beihilfesatz abgestimmten Versicherungsschutz. Für Ehegatten und Lebenspartner hängt der Anspruch auf Beihilfe unter anderem vom eigenen Einkommen ab. Einzelheiten regeln Bund und Länder.

Wichtig ist, dass sich der Versicherungsschutz bei Veränderungen anpassen lässt: Geburt eines Kindes, Elternzeit, Teilzeit, Wechsel des Dienstherrn oder Eintritt in den Ruhestand. Besprechen Sie vor dem Abschluss, wie flexibel ein Tarif auf geänderte Beihilfesätze reagiert.

Alternative: pauschale Beihilfe in einigen Ländern

Einige Bundesländer bieten gesetzlich versicherten Beamten eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zum Beitrag der Krankenversicherung an. Sie beträgt nach Angaben des PKV-Verbands die Hälfte des Beitrags. Die Entscheidung dafür ist in der Regel nicht widerruflich. Prüfen Sie die Regeln Ihres Landes sorgfältig und lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich festlegen.

So finden Sie einen passenden Tarif

  • Beihilfesatz: Der Tarif muss zu Ihrem Beihilfesatz passen und sich bei Änderungen anpassen lassen.
  • Beihilfefähigkeit: Prüfen Sie, ob der Tarif Leistungen abdeckt, die die Beihilfe nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet.
  • Gesundheitsfragen: Beantworten Sie sie vollständig und wahrheitsgemäß. Bei Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage helfen.
  • Beitragsentwicklung: Fragen Sie nach Alterungsrückstellung und bisherigen Beitragsanpassungen.
  • Fristen: Beachten Sie die Sechsmonatsfrist für die Öffnungsaktion nach der erstmaligen Verbeamtung.
  • Zeit nehmen: Vergleichen Sie Angebote ohne Zeitdruck.

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